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Guhwilmühle
Foto: Mirko Reichlin / Standortförderung Zürioberland

Vernehmlassung Polizeiverordnung

Die Polizeiverordnung regelt den Schutz von Personen, die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, den Schutz des öffentlichen Eigentums, den Immissionsschutz sowie die entsprechenden Strafbestimmungen. Die aktuelle Polizeiverordnung ist seit 23. Juni 2004 in Kraft.

Da sie sowohl in Bezug auf das übergeordnete Recht wie auch inhaltlich nicht mehr den heutigen Anforderungen entspricht, hat der Gemeinderat entschieden, diese einer Totalrevision zu unterziehen. Sie soll die Gesetzgebung von Bund und Kanton ergänzen. Der Gemeinderat hat die totalrevidierte Polizeiverordnung an seiner Sitzung vom 2. Oktober 2025 zuhanden der externen Vernehmlassung verabschiedet und lädt alle Interessierten ein, zum vorliegenden Entwurf Stellung zu nehmen.

Die Vernehmlassung dauert bis Samstag, 14. Februar 2026. Nach der Vernehmlassung wird der Gemeinderat den Entwurf unter Einbezug aller Vernehmlassungsantworten erneut prüfen und gegebenenfalls anpassen. Die Stimmberechtigten werden an einer nächsten Gemeindeversammlung über die totalrevidierte Polizeiverordnung befinden.

Alle relevanten Unterlagen zur Vernehmlassung:

510.001 Polizeiverordnung [pdf, 7.4 MB]

Vergleich Polizeiverordnung 2004 zu 2025 [pdf, 144 KB]

Entwurf Polizeiverordnung [pdf, 229 KB]