Einbürgerungen
Sich "einbürgern lassen" kann zwei verschiedene Bedeutungen haben. Die gängige Einbürgerung ist, wenn Ausländer/innen das Schweizer Bürgerrecht erlangen möchten. Aber auch Schweizer/innen können sich einbürgern lassen. Eine solche Einbürgerung würde bedeuten, dass die Wohngemeinde als Heimatort hinterlegt wird.
Vorberatung
Eine individuelle, kostenlose und unverbindliche Vorberatung sowie die Unterlagen für das Einbürgerungsgesuch erhalten Sie bei der Gemeinderatskanzlei der Gemeinde Elgg. Untenstehend finden Sie Informationen über das ordentliche oder erleichterte Einbürgerungsverfahren. Im Rahmen des persönlichen Beratungstermins zeigen wir Ihnen zudem Ihre individuell zu erwartenden Gebühren gerne auf.
Einbürgerungen von Ausländer/innen - ordentliche Einbürgerung
Voraussetzungen
- Im Besitz der Niederlassungsbewilligung C
- Seit mind. 10 Jahren in der Schweiz, wovon 3 in den letzten 5 Jahren
- Seit mind. 2 Jahren in Elgg wohnhaft (es genügen 2 Jahre Aufenthalt im Kanton Zürich, wenn Sie bei Gesuchseinreichung unter 25 Jahre alt sind)
- Gute Deutschkenntnisse (mündlich: B1, schriftlich: A2)
- Gute Grundkenntnisse über Geografie, Politik, Geschichte und Gesellschaft
- Keinen Eintrag im Betreibungsregister aus den letzten 5 Jahren
- Keine relevanten Einträge im Strafregister (VOSTRA) oder laufendes Strafverfahren
- Keinen unbezahlten definitiven Steuerrechnungen aus den letzten 5 Jahren
- Kein Sozialhilfebezug in den letzten 3 Jahren oder offene Rückzahlungsverpflichtungen
- Am Wirtschaftsleben oder am Erwerb von Bildung teilnehmen
- Die Werte der Bundesverfassung respektieren
- In der Schweiz integriert sein
- Familie (Ehefrau, Ehemann, Kinder) bei der Integration unterstützen)
Verfahren
- Informieren Sie sich über den Einbürgerungsprozess auf der Webseite des Gemeindeamtes des Kantons Zürich oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit der Gemeinderatskanzlei der Gemeinde Elgg zur Besprechung der Voraussetzungen für das Einbürgerungsverfahren sowie Klärung allfälliger Fragen und Erhalt aller erforderlichen Einbürgerungsunterlagen.
- Fall erforderlich: Absolvierung kantonaler Deutschtest (KDE)
- Falls erforderlich: Registrierung beim Zivilstandsamt Winterthur
- Einreichung des Einbürgerungsgesuchs online beim Gemeindeamt des Kantons Zürich
- Prüfung des Gesuchs durch das Gemeindeamt des Kantons Zürich
- Prüfung des Gesuchs und aller Voraussetzungen durch die Gemeinde Elgg
- Falls erforderlich: Absolvierung Grundkenntnistest über Geografie, Politik, Geschichte und Gesellschaft
- Einbürgerungsgespräch
- Erteilung des Gemeindebürgerrechts, sofern Voraussetzungen erfüllt sind.
- Erneute Prüfung durch das Gemeindeamt und Erteilung des Kantonsbürgerrechts
- Prüfung durch das Staatssekretariat für Migration (SEM, Bund) und Erteilung der Einbürgerungsbewilligung
- Rücksendung des Gesuchs an das Gemeindeamt des Kantons Zürich, abschliessende Prüfung des Gesuchs und sofern alle Voraussetzungen immer noch erfüllt sind: Erteilung des Schweizer Bürgerrechts
Grundkenntnistest
Für die Einbürgerung benötigen Sie Grundkenntnisse über die Geografie, Politik, Geschichte und Gesellschaft in der Schweiz, im Kanton Zürich und im Zürcher Gemeinwesen. Diese Grundkenntnisse werden anhand eines Grundkenntnistests geprüft. Sie können den Grundkenntnistest beim Sprachzentrum Winterthur durchführen.
Kosten beim Sprachzentrum Winterthur: 150 Franken pro Person, Dauer: 60 Minuten
Zur Vorbereitung auf den Grundkenntnistest können Ihnen folgende Webseiten, Kurse, Broschüren, Bücher und Apps helfen:
- Grundkenntnistest Kanton Zürich (zh.ch)
- VorbereitungskursGrundkenntnistest WBK Dübendorf, Klubschule Migros Zürich Limmatplatz oder Zürich Altstetten
- Der Bund kurz erklärt (admin.ch)
- ch, das Portal der Schweizer Behörden – Startseite – www.ch.ch
- Die Schweiz verstehen / hep Verlag (hepverlag.ch)
- ECHO – Informationen zur Schweiz / HEKS
- Kompaktwissen mit Humor / Lehrmittelverlag Zürich (lmvz.ch)
- Einbürgerungstest Schweiz im App Store (apple.com)
- Einbürgerungstest Schweiz – Apps bei Google Play
In folgenden Fällen sind Sie vom Grundkenntnistest befreit:
- Wenn Sie im Zeitpunkt der Gesucheinreichung die obligatorische Schule oder die Sekundarschule II in der Schweiz besuchen.
- Wenn Sie mindestens 5 Jahre die obligatorische Schule in der Schweiz besucht haben. Davon müssen 3 Jahre auf Sekundarstufe I gewesen sein.
- Wenn Sie einen Abschluss auf Sekundarschule II in der Schweiz haben.
Sprachnachweis
Für die Einbürgerung benötigen Sie Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 (Sprechen und Hören) sowie auf dem Niveau A2 (Lesen und Schreiben). Um Ihre Deutschkenntnisse vorzuweisen, müssen Sie den Kantonalen Deutschtest für die Einbürgerung (KDE) absolvieren. Sie wählen den Ort selbst aus. Es stehen folgende Schulen zur Verfügung:
- Schule für Wirtschaft (SWS), Technopark 5, 8406 Winterthur
- Sprachzentrum Winterthur, Rychenbergstrasse 67, 8400 Winterthur
Kosten bei SWS und Sprachzentrum Winterthur: 250 Franken pro Person
In folgenden Fällen sind Sie vom Deutschtest befreit:
- Wenn Sie im Zeitpunkt der Gesucheinreichung die obligatorische Schule oder die Sekundarschule II in deutscher Sprache besuchen.
- Wenn Sie mindestens 5 Jahre die obligatorische Schule in deutscher Sprache besucht haben.
- Wenn Sie einen Abschluss auf Sekundarschule II oder auf Tertiärstufe in deutscher Sprache haben.
- Wenn Sie bereits ein Sprachzertifikat (z.B. KDE, telc, Goethe oder fide) mit dem geforderten Niveau besitzen.
- Wenn Ihre Muttersprache Deutsch ist.
Lernstube
Möchten Sie die Lernkompetenzen erlangen oder brauchen Sie Hilfe beim Einreichen des Einbürgerungsgesuchs? Wenden Sie sich an die Lernstube in Winterthur.
Einbürgerungen von Ausländer/innen - erleichterte Einbürgerung
Voraussetzungen
- Sie sind seit 3 Jahren mit einer/einem Schweizer/in verheiratet und seit 5 Jahren in der Schweiz wohnhaft. Zum Zeitpunkt der Heirat muss Ihr Ehepartner bereits das Schweizer Bürgerrecht besessen haben.
Weitere Voraussetzungen:
- Gute Kenntnisse in einer Landessprache (mündlich: B1, schriftlich: A2)
- Gute Kenntnisse über Geografie, Politik, Geschichte und Gesellschaft
- Keinen Eintrag im Betreibungsregister aus den letzten 5 Jahren
- Keinen Eintrag im Strafregister (VOSTRA) oder laufendes Strafverfahren
- Keine unbezahlten definitiven Steuerrechnungen aus den letzten 5 Jahren
- Kein Sozialhilfebezug in den letzten 5 Jahren oder offene Rückzahlungsverpflichtungen
- Finanziell unabhängig sein
- Die Werte der Bundesverfassung respektieren
- Am gesellschaftlichen und kulturellen Leben in der Schweiz teilnehmen
- Die Innere und äussere Sicherheit der Schweiz nicht gefährden
Verfahren
- Informieren Sie sich auf der Webseite des Gemeindeamtes des Kantons Zürich oder des Staatssekretariats für Migration und vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit der Gemeinderatskanzlei der Gemeinde Elgg zur Besprechung der Voraussetzungen für das Einbürgerungsverfahren sowie Klärung allfälliger Fragen und Erhalt aller erforderlichen Einbürgerungsformulare.
- Falls erforderlich: Absolvierung kantonaler Deutschtest (KDE)
- Einreichung des Gesuchs beim Staatssekretariat für Migration
- Vorprüfung des Gesuchs durch das Staatssekretariat für Migration
- Prüfung des Gesuchs durch das Gemeindeamt des Kantons Zürich
- Prüfung des Gesuchs durch die Gemeinde Elgg > Einbürgerungsgespräch
- Erneute Prüfung durch das Gemeindeamt des Kantons Zürich
- Abschliessende Prüfung des Gesuchs durch das Staatssekretariat für Migration und bei Erfüllung aller Voraussetzungen: Erteilung des Schweizer Bürgerrechts.
Lernstube
Brauchen Sie Hilfe beim Einreichen des Einbürgerungsgesuchs? Wenden Sie sich an die Lernstube in Winterthur.
Einbürgerungen von Schweizer/innen
Voraussetzungen
- Schweizer Bürger/in, die seit mindestens 2 Jahren in Elgg wohnhaft sind
- Keinen Eintrag im Strafregisterauszug für Privatpersonen oder laufendes Strafverfahren
- Keine offenen Einträge im Betreibungsregister
Verfahren
- Informieren Sie sich auf der Webseite des Staatssekretariat für Migration und vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit der Gemeinderatskanzlei der Gemeinde Elgg zur Besprechung der Voraussetzungen für das Einbürgerungsverfahren sowie Klärung allfälliger Fragen und Erhalt aller erforderlichen Einbürgerungsformulare.