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Gemeindehaus 3
Foto: Mirko Reichlin / Standortförderung Zürioberland

Zusatzleistungen zur AHV/IV

Oftmals reichen die Renten der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) oder der Invalidenversicherung (IV) und allfällige weitere Einkünfte nicht zur Bestreitung des Lebensunterhaltes. Aus diesem Grund richten Kanton und Gemeinden Zusatzleistungen zur AHV/IV (Ergänzungsleistungen und Beihilfen) aus.

Für die Gemeinde Elgg erledigt die Sozialversicherungsanstalt Zürich (SVA) die Berechnung und gibt bei Fragen Auskunft. Hier finden Sie die Kontaktdaten der SVA.