Verpflichtungserklärung
Ein Besuchsaufenthalt ist für höchstens 3 Monate möglich. Personen, welche ein Visum für die Einreise in die Schweiz benötigen, müssen das Visumsgesuch persönlich bei der an ihrem Wohnort zuständigen schweizerischen Auslandsvertretung einreichen.
Die Garantieerklärung muss dem Gastgeber in der Schweiz zugestellt werden, bei der die Person während des Besuches in der Schweiz wohnen und welche für sie bürgen wird. Der Gastgeber ergänzt und unterschreibt die Garantieerklärung und reicht diese persönlich mit den notwendigen Unterlagen bei der Einwohnerkontrolle Elgg ein.