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Gemeindehaus 3
Foto: Mirko Reichlin / Standortförderung Zürioberland

Hundewesen

Abgabe

Aufgrund des Hundeverzeichnisses in unserer Datenbank wird den Hundehaltern jeweils im Frühjahr die Rechnung für die Abgabe zugestellt. Die Jahresabgabe für den ersten Hund beträgt CHF 150.--, jeder weitere wird mit CHF 120.-- verrechnet. Ist ein Hund nach dem 01. April des laufenden Jahres geboren, so ermässigt sich die Abgabe auf die Hälfte.

Meldepflicht

Ersthundehalter/-innen

Wenn Sie zum ersten Mal einen Hund anschaffen, müssen Sie sich vorgängig bei der Gemeinde melden (telefonisch). Die Gemeinde muss Ihre Personalien in der zentralen Datenbank AMICUS erfassen. Erst danach kann der Tierarzt Ihren Hund registrieren.

Hinweis

Personen, die einen Hund anschaffen möchten, müssen eine Haftpflichtversicherung mit einem Deckungsgrad von mindestens 1 Mio. Franken abschliessen.

Mutationsmeldungen

Alle Hundehalterinnen und Hundehalter sind verpflichtet, ihre Hunde bei der Gemeinde an- und abzumelden. Allfällige Mutationen (Namens- und Adressänderungen, Halterwechsel und Tod des Hundes) sind der Gemeinde ebenfalls mitzuteilen.

Weitere Informationen über die Hundehaltung sowie die obligatorischen Ausbildungen finden Sie auf der Webseite des kantonalen Veterinäramtes bzw. www.codex-hund.ch. Bitte beachten Sie, dass Kursnachweise der obligatorischen Ausbildungen der Gemeinde zugestellt werden müssen.

Leinenpflicht

Auf den 1. Januar 2023 ist das neue kantonale Jagdgesetz in Kraft gesetzt worden. Darin ist auch eine Änderung im Hundegesetz festgehalten, welche ebenfalls seit Anfang Jahr gilt. Diese Änderung im Hundegesetz betrifft die Leinenpflicht für Hunde: Gemäss § 11 lit. e Hundegesetz gilt im Wald und am Waldrand jeweils vom 1. April bis zum 31. Juli eine Leinenpflicht. Als Waldrand wird dabei eine Zone von bis zu 50 Metern Distanz zum Wald definiert. Von dieser Leinenpflicht ausgenommen sind Jagd-, Rettungs- und Diensthunde beim Einsatz und bei der Ausbildung (nur während einer Ausbildungssequenz). Für Hundeplätze im Wald und an Waldrändern bedeutet die Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit, dass die Hunde auf dem Hundeplatz während der Zeit vom 1. April bis am 31. Juli an der Leine zu führen sind oder der Hundeplatz so eingezäunt werden muss, dass kein Hund vom Hundeplatz entweichen kann.

Tier gefunden? Tier vermisst?

Gefundene und vermisste Katzen, Wellensittiche, Schildkröten und andere Tiere können online registriert werden.