Abmeldung
Wegzug
Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute. Damit wir Sie aus unserem Einwohnerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen seit dem Wegzug bei uns abmelden. Die Abmeldung kann auch online über den eUmzug erfolgen.
Wegzug in eine andere Schweizer Gemeinde:
Schweizer / Schweizerinnen
- Pass oder Identitätskarte
- neue Adresse und Wegzugsdatum
Ausländer / Ausländerinnen
- Pass oder Identitätskarte
- neue Adresse und Wegzugsdatum
Wegzug ins Ausland:
Schweizer / Schweizerinnen:
- Pass oder Identitätskarte
- Adresse im Ausland und Wegzugsdatum
Ausländer / Ausländerinnen:
- Pass oder Identitätskarte
- Ausländerausweis
- Adresse im Ausland und Wegzugsdatum
Bitte beachten Sie, dass für die Ausstellung einer Abmeldebestätigung eine Gebühr von CHF 30.00 anfällt. Bei einem Wegzug ins Ausland müssen zudem noch Abklärungen mit dem Steueramt getroffen werden.