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Gemeindehaus 3
Foto: Mirko Reichlin / Standortförderung Zürioberland

Aufhebung Flurstrassen Parz. Kat. Nrn. EL5108 und EL5125

Der Gemeinderat hat mit Beschluss Nr. 2026-152 vom 24. Juni 2026 gestützt auf § 115 des kantonalen Landwirtschaftsgesetzes (LG) entschieden:

Die Flurwege Parz. Kat. Nr. EL5108 und EL5125 werden aufgehoben.

Die Unterlagen liegen während der Rekursfrist zu den Schalteröffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung, Lindenplatz 4, 8353 Elgg, zur Einsicht auf.

Gegen den Entscheid des Gemeinderates kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen und im Übrigen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

 

30. Juni 2026                        Gemeinderat Elgg