Bewilligung von gebundenen Ausgaben
Die Kommission der Technischen Betriebe hat mit Beschluss vom 29. April 2026 folgenden Kredit als gebundene Ausgabe im Sinne von § 103 Gemeindegesetz bewilligt:
- CHF 750'000.00 (exkl. MWST) für die Realisierung der Umlegung des Mischabwasserkanals, des Neubaus des Regenabwasserkanals und der Anpassung der Grundstückentwässerung im Gebiet Im See
Die Ausgaben sind gesetzlich gebunden, da die Gemeinde gemäss § 5 VGG zur Sicherstellung von Substanz, Funktionalität und Einhaltung aktueller Vorschriften verpflichtet ist. Zudem ergeben sich aus der Generellen Entwässerungsplanung (GEP) sowie dem festgelegten Bauablauf der Dreifachturnhalle zwingende sachliche, zeitliche und örtliche Vorgaben ohne Handlungsspielraum.
Gegen den Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der zugrundeliegende Entscheid liegt während der Rekursfrist im Gemeindehaus auf und kann auf der Webseite der Gemeinde www.elgg.ch eingesehen werden.
- Mai 2026 Kommission der Technischen Betriebe Elgg