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Gemeindehaus 3
Foto: Mirko Reichlin / Standortförderung Zürioberland

Änderung Gebührenreglement im Abfallwesen

Der Gemeinderat hat mit Beschluss Nr. 2026-210 vom 2. September 2026 entschieden, das Gebührenreglement im Abfallwesen per 1. Januar 2027 wie folgt anzupassen:

 

 

Bisher

ab 1. Januar 2027

1

Grundgebühr (exkl. Mehrwertsteuer)
 

(für Häckseldienst (bis 10 Minuten), Sammelstellen, Papiersammlung, Sonderabfälle sowie Bring-Hol-Aktion)

 

 

 

 

-  pro Wohnung:                    CHF 75.00*

-  pro Einfamilien- und        Reihenfamilienhäuser:          CHF 85.00*

- pro Betrieb/Unternehmung:  CHF 75.00

 

* wird in derselben Wohnung/Haus ein Kleingewerbe betrieben, so wird nur die Gebühr des Haushalts verrechnet.

 

Jährliche Verrechnung an Hauseigentümer

 

Wenn Wohnungen und Gewerbeliegenschaften mehr als 3 Monate leer stehen, kann Ende Jahr auf Verlangen des Liegenschafteneigentümers eine Reduktion geltend gemacht werden.

Grundgebühr (exkl. Mehrwertsteuer)
 

(für Sammelgüter an den Sammelstellen [ausgenommen spezialfinanzierte Güter], Häckseldienst bis 10 min, Papier- und Kartonsammlungen, Sonderabfall-sammlung, Bring- und Holtag, Aktionstage wie Clean-up-Day etc., Abfalleimer im öffentlichen Raum)

 

-  pro Wohnung:                       CHF 175.00*

-  pro Einfamilien- und  
   Reiheneinfamilienhaus:           CHF 185.00*

- pro Betrieb/Unternehmung:     CHF 175.00

 

* wird in derselben Wohnung/Haus ein Kleingewerbe betrieben, so wird nur die Gebühr des Haushalts verrechnet.

 

Jährliche Verrechnung an Hauseigentümer

 

Wenn Wohnungen und Gewerbeliegenschaften mehr als 3 Monate leer stehen, kann Ende Jahr auf Verlangen des Liegenschafteneigentümers eine Reduktion geltend gemacht werden.

2

Sack- und Markengebühren

(inkl. Mehrwertsteuer)

 

Kehrichtsäcke

17 Liter-Sack   = ½ Marke =   Fr. 0.90

35 Liter-Sack   = 1 Marke =    Fr. 1.80

60 Liter-Sack   = 2 Marken =  Fr. 3.60

110 Liter-Sack = 3 Marken =  Fr. 5.40

Abfallmarken

1 Bogen = Fr. 18.00

Sperrgut

bis 5.0 Kilogramm   = 1 Marke   Fr. 1.80

bis 10.0 Kilogramm = 2 Marken Fr. 3.60

bis 20.0 Kilogramm = 3 Marken Fr. 5.40

bis 30.0 Kilogramm = 4 Marken Fr. 7.20

bis 40.0 Kilogramm = 5 Marken Fr. 9.00

 

Die Gewerbecontainer werden durch die Firma Mühle Transport AG geleert und nach Gewicht direkt verrechnet.

 

Sack- und Markgebühren

 

Die Gemeinde Elgg ist dem Sackgebührenverbund Winterthur angeschlossen. Die Gebühren werden gemäss Anschlussvertrag betreffend die Koordination und gemeinsame Erhebung der mengenabhängigen Abfallgebühren zwischen der Stadt Winterthur und der Gemeinde Elgg, durch die Stadt Winterthur erhoben.

 

Die Gewerbecontainer werden durch die Firma Mühle Transport AG geleert und nach Gewicht direkt verrechnet.

 

Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind beizufügen oder genau zu bezeichnen.

Elgg, 29. September 2026                                                                       Gemeinderat Elgg