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Gemeindehaus 3
Foto: Mirko Reichlin / Standortförderung Zürioberland

Wahlanordnung für die Erneuerungswahlen des/der Friedensrichters/in für die Amtsdauer 2027 – 2033

Der Gemeinderat hat den ersten Wahlgang für die Erneuerungswahlen des/der Friedensrichters/in für die Amtsdauer 2027 bis 2033 auf den 28. Februar 2027 festgesetzt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang würde am Sonntag, 6. Juni 2027 stattfinden.

In Anwendung von Art. 6 der Gemeindeordnung sowie § 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) sind bis spätestens Dienstag, 3. November 2026, 16.00 Uhr, Wahlvorschläge beim Gemeinderat Elgg, Lindenplatz 4, 8353 Elgg, einzureichen. Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz im Kanton Zürich hat.

Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, Zusatz «bisher» (wenn die vorgeschlagene Person das Amt schon innehat) und Parteizugehörigkeit auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich kann der Rufname, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist, angegeben werden.

Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde Elgg unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Gemeinderatskanzlei erhältlich oder können von der Gemeindewebsite heruntergeladen werden.

Die Wahl wird gemäss Art. 7 der Gemeindeordnung sowie nach §§ 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR, LS 161) und der Verordnung über die politischen Rechte (VPR, LS 161.1) an der Urne mit einem gedruckten Wahlzettel durchgeführt. Sofern jedoch mehr Kandidierende vorgeschlagen werden, als Sitze zu vergeben sind, findet der Wahlgang mit leerem Wahlzettel und Beiblatt statt.

Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist am 12. November 2026 im amtlichen Publikationsorgan veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von sieben Tagen, bis 19. November 2026, können die Vorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können auch neue Wahlvorschläge eingereicht werden.

Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang gelten auch für den zweiten Wahlgang und bis zehn Tage nach dem ersten Wahlgang könnten bei der Gemeinderatskanzlei gültige Wahlvorschläge zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge eingereicht werden. Das Wahlergebnis des ersten Wahlgangs wird am Dienstag, 2. März 2027 amtlich publiziert.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

 

Wahlvorschlagsformular Friedensrichter bzw. Friedensrichterin für die Amtsdauer 2027 - 2033.pdf [pdf, 79 KB]