Allgemeines Feuerverbot Gemeindegebiet Elgg
Die Politische Gemeinde Elgg hat mit Präsidialentscheid Beschluss Nr. 2026-186 vom 14. Juni 2026, gestützt auf § 18 Abs. 1 der kantonalen Verordnung über den vorbeugenden Brandschutz (VBB), ein generelles Feuerverbot auf dem Gemeindegebiet Elgg verfügt. Das Verbot tritt ab 16. Juli 2026, 12.00 Uhr, in Kraft und gilt bis auf Widerruf. Die Verfügung ist auf der Webseite der Gemeinde Elgg www.elgg.ch abrufbar und kann auf der Gemeindeverwaltung während den Öffnungszeiten eingesehen werden. Gegen den Entscheid kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden.
Die Rekursschrift muss einen
Antrag und dessen Begründung enthalten. Einem allfälligen Rekurs wird aufgrund der akuten Gefahrenlage die aufschiebende Wirkung entzogen.
16. Juli 2026, Gemeinderat Elgg
Präsidialverfügung vom 14.7.2026, Generelles Feuerverbot Gem.pdf [pdf, 1.1 MB]