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Gemeindehaus 3
Foto: Mirko Reichlin / Standortförderung Zürioberland

Parkverbot an der Kirchgasse vom Abschnitt Einlenker Hintergasse bis Friedweg

VERKEHRSANORDNUNG

(gemäss § 9 Kantonaler Signalisationsverordnung)
Befristet bis längstens 22. Mai 2024

 

Parkverbot an der Kirchgasse vom Abschnitt Einlenker Hintergasse bis Friedweg

Aus Sicherheitsgründen wird das Parkieren an der Kirchgasse von der Einmündung Hintergasse bis zur Einmündung Friedweg beidseitig verboten.

Das Verbot ist zeitlich begrenzt und hängt mit den Aufräumarbeiten des Schadenplatzes an der Hintergasse zusammen. Die Verkehrsanordnungen gelten ab sofort und dauern bis Ende Bauzeit.

Elgg, 23. März 2024
Gemeinde Elgg, Polizeivorstand