Parkverbot an der Kirchgasse vom Abschnitt Einlenker Hintergasse bis Friedweg
VERKEHRSANORDNUNG
(gemäss § 9 Kantonaler Signalisationsverordnung)
Befristet bis längstens 22. Mai 2024
Parkverbot an der Kirchgasse vom Abschnitt Einlenker Hintergasse bis Friedweg
Aus Sicherheitsgründen wird das Parkieren an der Kirchgasse von der Einmündung Hintergasse bis zur Einmündung Friedweg beidseitig verboten.
Das Verbot ist zeitlich begrenzt und hängt mit den Aufräumarbeiten des Schadenplatzes an der Hintergasse zusammen. Die Verkehrsanordnungen gelten ab sofort und dauern bis Ende Bauzeit.
Elgg, 23. März 2024
Gemeinde Elgg, Polizeivorstand