Inhalt
Gemeindeversammlung
Aufgaben
- die Behandlung von Initiativen
- die Kenntnisnahme von Antworten zu Anfragen gemäss § 17 GG
- die Übernahme neuer Gemeindeaufgaben
- die Beschlussfassung über den Beitritt zu Zweckverbänden
- den Abschluss von Vereinbarungen mit anderen Gemeinden
- die Veränderungen der Gemeindegrenzen in Bauzonen
- die Oberaufsicht über die gesamte Gemeindeverwaltung
- die Schaffung neuer, ständiger, vollamtlicher Stellen
- die Bestimmung der amtlichen Publikationsorgane
Kompetenzen
- die kantonalen Geschworenen
- die Mitglieder des Wahlbüros
Die Gemeindeversammlung beschliesst über
- die Festsetzung des jährlichen Voranschlages und des Steuerfusses
- die Abnahme der Jahresrechnung
- Nachtragskredite von über Fr. 100'000.--
- den Kauf, den Verkauf und Tausch von Grundeigentum im Wert von mehr als Fr. 300'000.--
- die finanzielle Beteiligung an Unternehmungen Dritter zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben
- die Annahme und Ausschlagung von Schenkungen mit Verpflichtungen von mehr als Fr. 100'000.--
Voraussetzungen
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