Unterschutzstellung des Gebäudes mit Vers. Nr. 2200 auf Kat. Nr. EL5580, Kurzweg 6, 8354 Hofstetten
Unterschutzstellung des Gebäudes mit Vers. Nr. 2200 auf Kat. Nr. EL5580,
Kurzweg 6, 8354 Hofstetten
Der Gemeinderat hat mit Beschluss Nr. 2025-89 vom 26. März 2025 den verwaltungsrechtlichen Vertrag genehmigt, mit dem das Gebäude Vers. Nr. 2200 auf Kat. Nr. EL5580, Kurzweg 6 im Sinne von § 205 lit. d des Planungs- und Baugesetzes (PBG) unter Schutz gestellt wird.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Dem Lauf der Rekursfrist und allfälligen Rechtsmitteln gegen diesen Beschluss kommt von Gesetzes wegen keine aufschiebende Wirkung zu.
Einsichtnahme
Die Unterlagen liegen während der Rekursfrist vom 09. April 2026 bis 08. Mai 2026 auf der Gemeindeverwaltung Elgg, Einwohnerkontrolle, Lindenplatz 4, 8353 Elgg, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten zur Einsicht auf.
Gemeinderat Elgg
- März 2026