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Gemeindehaus 3
Foto: Mirko Reichlin / Standortförderung Zürioberland

Unterschutzstellung des Gebäudes mit Vers. Nr. 32 auf Kat. Nr. EL879, Oberhof 4, 8353 Elgg

Unterschutzstellung des Gebäudes mit Vers. Nr. 32 auf Kat. Nr. EL879,
Oberhof 4, 8353 Elgg

Der Gemeinderat hat mit Beschluss Nr. 2025-362 vom 17. Dezember 2025 den verwaltungsrechtlichen Vertrag genehmigt, mit dem die Liegenschaft Objekt Nr. 31,32 des kommunalen Inventars der Denkmalschutzobjekte Elgg, Vers. Nr. 32 auf Kat. Nr. EL879, Oberhof 4 im Sinne von § 205 lit. d des Planungs- und Baugesetzes (PBG) unter Schutz gestellt wird.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Dem Lauf der Rekursfrist und allfälligen Rechtsmitteln gegen diesen Beschluss kommt von Gesetzes wegen keine aufschiebende Wirkung zu.

 

Einsichtnahme

Die Unterlagen liegen während der Rekursfrist vom 17. Februar 2026 bis 18. März 2026 auf der Gemeindeverwaltung Elgg, Einwohnerkontrolle, Lindenplatz 4, 8353 Elgg, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten zur Einsicht auf.

 

Gemeinderat Elgg

14. Januar 2026